Wil: Dringliche Interpellation wegen überhöhter und rechtwidriger Gebühren für Tagesstrukturen

Ungeachtet eines rechtskräftigen Rekursentscheids hat die Stadt Wil während mehr als zwei Jahren ohne Rechtsgrundlage Elternbeiträge für Tagesstrukturen erhoben. Die GRÜNEN prowil fordern Aufklärung und haben im Stadtparlament eine dringliche Interpellation eingereicht.

Interpellationstext

Die Fraktion GRÜNE prowil setzt sich seit Jahren für bedürfnisgerechte Tagestrukturen an Wiler Schulen ein. Diese sollen primär für Kinder und ihre Eltern einen Nutzen stiften und die Vereinbarkeit von Familien- und Berufsleben gewährleisten. Dass Tagesstrukturen massgeblich zur Attraktivität der Stadt Wil als Wohn- und Arbeitsort beitragen, ist weitgehend unbestritten. Das Angebot darf die Familien finanziell und organisatorisch nicht zu stark belasten und soll für Eltern mit geringen und mittleren Einkommen ebenso erschwinglich sein wie für Gutverdiener.

Am 03.09.2020 wurde der Fraktion GRÜNE prowil ein brisanter Entscheid der kantonalen Verwaltungsrekurskommission (VRK) gegen die Stadt Wil aus dem Jahr 2018 zugestellt (Geschäftsnr. I/2-2017/93, 96). Anfechtungsobjekt waren zwei Gebührenrechnungen für die Benutzung der städtischen Tagesstrukturen. Der Rekurrent machte geltend, dass ihm zu hohe Elternbeiträge verrechnet worden waren und beantragte deren Herabsetzung. Allein für den Monat Oktober 2017 hatte die Stadt Wil dem Rekurrenten über CHF 3’200 (!) in Rechnung gestellt. Die VRK hiess die Rekurse gut, verzichtete jedoch auf eine Korrektur der Rechnungsbeträge – vielmehr hob sie die Gebührenverfügungen ersatzlos auf. Laut den Erwägungen war für die VRK in keiner Weise nachvollziehbar, wie und auf welcher Grundlage die Elternbeiträge berechnet worden waren. Es fehle eine genügende gesetzliche Grundlage für solche Gebühren.

Die Tragweite des VRK-Entscheids reicht weit über den Einzelfall hinaus, denn die Feststellung der fehlenden Rechtsgrundlage betrifft sämtliche Gebühren, welche für die Benutzung der Tagesstrukturen erhoben werden. Tatsächlich fehlt in den publizierten Erlassen der Stadt Wil jede Spur einer rechtsgenüglichen Gebührenregelung. Aufgrund dieser Feststellung hätten spätestens nach Eintritt der Rechtskraft des VRK-Entscheids folgende Massnahmen ergriffen werden müssen:

  • schnellstmögliche Einleitung des Rechtssetzungsverfahrens zum Erlass der nötigen formell-gesetzlichen Bestimmungen (Bericht und Antrag an das Stadtparlament);
  • sofortige Einstellung der rechtswidrigen Gebührenerhebung bis zum Inkrafttreten der formell-gesetzlichen Bestimmungen.

Stattdessen wurde der Rekursentscheid offenbar ignoriert und die rechtswidrige Gebührenpraxis wurde unbeirrt weitergeführt.

Fragen an den Stadtrat

Die Interpellanten ersuchen den Stadtrat um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Weshalb figuriert im besagten VRK-Entscheid das Departement Bildung und Sport und nicht die politische Gemeinde Wil als Verfahrenspartei? (Das Departement Bildung und Sport verfügt über keine eigene Rechtspersönlichkeit.)
  2. Wann wurde der Schulrat über das Rekursverfahren und über dessen Ergebnis informiert?
  3. Wann wurde der Stadtrat über das Rekursverfahren und über dessen Ergebnis informiert?
  4. Trifft es zu, dass die Geschäftsprüfungskommission zu keinem Zeitpunkt über das Rekursverfahren und über dessen Ergebnis informiert wurde?
  5. Teilt der Stadtrat die Auffassung, dass der VRK-Entscheid für sämtliche Nutzer*innen der Tagesstrukturen von hoher Relevanz ist und dass die Öffentlichkeit einen Anspruch hat, über solche Rechtsmittelentscheide informiert zu werden?
  6. Weshalb wurden aus den gravierenden Feststellungen der VRK keine Konsequenzen gezogen?
  7. Wird der Stadtrat die Gebührenerhebung für die Tagesstrukturen umgehend bis zum Inkrafttreten der nötigen formell-gesetzlichen Bestimmungen aussetzen?
  8. Ist der Stadtrat bereit, dem Parlament unverzüglich eine Vorlage zur Tarifgestaltung der Tagesstrukturen zu unterbreiten?
  9. Teilt der Stadtrat die Auffassung, dass es gegen Treu und Glauben verstösst, eine Gebührenpraxis fortzusetzen, obschon in einem rechtskräftigen Entscheid deren Unzulässigkeit festgestellt wurde?
  10. Besteht die Gefahr, dass die Gebühren, welche nach Rechtskraft des VRK-Entscheids erhoben wurden, an die betroffenen Eltern zurückerstattet werden müssen? Wie hoch ist der Gesamtbetrag dieser Gebühren?
  11. Hat das Vorgefallene für die verantwortlichen Personen rechtliche Konsequenzen?
  12. Gab es, neben dem geschilderten Fall, noch andere Rechtsstreitigkeiten betreffend Tagesstrukturtarife oder Fälle von offensichtlich überhöhten Gebührenforderungen?

Antrag auf Dringlicherklärung

Die Fraktion GRÜNE prowil geht davon aus, dass die Stadt Wil bis heute ohne Rechtsgrundlage Elternbeiträge für die Tagesstrukturen erhebt. Die Aufklärung des Sachverhalts und die Einleitung der erforderlichen Schritte zur Korrektur des unhaltbaren Zustandes dulden keinen Aufschub.

Wil, 8. September 2020

Sebastian Koller, Erstunterzeichner

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